Stiftungszweck
(Auszug)

 

Die Förderung von jungen, hochbegabten Künstlern, vor allem in den Bereichen der darstellenden Künste, der Musik und der Literatur durch Übernahme ihrer Ausbildungskosten oder Vergabe von Stipendien sowie Förderung entsprechender Ausbildungsstätten.

 

Die Vergabe eines Kunst- und/oder Kulturförderpreises. Mit dem Preis werden Einzelpersonen, Gruppen oder Einrichtungen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um die Kunst und Kultur verdient gemacht haben. Er kann – sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stiftung es zulassen – jährlich vergeben werden. Die Kriterien für die Vergabe des jeweiligen Preises legt der Beirat der Stiftung (§ 6) fest. Er bestimmt auch den jeweiligen Preisträger.

 

Die Bezuschussung von Film- und Fotoprojekten und Ausstellungen, von Theatern und Theaterprojekten sowie von Literaturprojekten z.B. im Zusammenhang mit der Herausgabe eines Kunstbandes.

Die Förderung von in Not geratenen Künstlern, sonstigen Einzelpersonen und Familien i.S.v. § 53 Abgabenordnung (AO) durch finanzielle Unterstützung.